Geheimhaltungsvereinbarung (NDA)
Schutz Ihrer Konstruktionsdaten: Füllen Sie unsere Standard-Geheimhaltungsvereinbarung online aus und übermitteln Sie diese digital. Bevor Sie uns Konstruktionsdateien zur Analyse oder Fertigung senden.
Ihre Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich für die Abwicklung dieser NDA verwendet. Die Vereinbarung gilt nach deutschem Recht, Gerichtsstand ist Nürnberg.
Ihre Angaben
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Vorschau Dokument
GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG
nach deutschem Recht
zwischen
[Firma]
z. Hd. [Ansprechpartner]
[Straße & Hausnummer]
[PLZ & Ort]
Deutschland
E-Mail: [E-Mail] | Tel.: [Telefon]
– nachfolgend „Auftraggeber" genannt –
und
BFI Innovation GmbH
Ötterichweg 7
90411 Nürnberg
Deutschland
E-Mail: info@printyourparts.de | Tel.: +49 911 94576-75
Vertreten durch: Helmut Hubrich
– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –
§ 1 Zweck der Vereinbarung
Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer Konstruktionsdateien, technische Zeichnungen, CAD-Daten und sonstige technische Unterlagen zur Analyse und Fertigung von Bauteilen im Rahmen eines 3D-Druck-Auftrags zu übermitteln. Zweck: [Projektbeschreibung]. Diese Vereinbarung regelt die Vertraulichkeit der hierbei ausgetauschten Informationen.
§ 2 Definition vertraulicher Informationen
Als vertraulich gelten alle Informationen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich macht, insbesondere:
- Konstruktionsdateien, CAD-Modelle, STEP-Dateien, STL-Dateien
- Technische Zeichnungen und Spezifikationen
- Material- und Prozessdaten
- Geschäftsideen, Projektbeschreibungen und Entwicklungskonzepte
- Alle weiteren Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt
§ 3 Verpflichtung zur Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
- a) die vertraulichen Informationen ausschließlich für den Zweck der Analyse und Fertigung gemäß § 1 zu verwenden,
- b) die vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist für die Erfüllung des Auftrags erforderlich und der Dritte ist seinerseits zur Geheimhaltung verpflichtet,
- c) angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen zu treffen,
- d) die vertraulichen Informationen nach Beendigung des Auftrags auf Verlangen zu löschen oder zurückzugeben.
§ 4 Ausnahmen
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- a) dem Auftragnehmer bei Abschluss dieser Vereinbarung bereits bekannt waren,
- b) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich sind oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich werden,
- c) dem Auftragnehmer von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offenlegt werden,
- d) vom Auftragnehmer unabhängig von den überlassenen Informationen entwickelt werden.
§ 5 Dauer der Geheimhaltung
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und endet fünf (5) Jahre nach Beendigung des Auftrags.
§ 6 Schadensersatz
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch eine Verletzung dieser Vereinbarung entstehen. Bei vorhersehbaren Schäden ist die Haftung auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.
§ 7 Rückgabe von Unterlagen
Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer alle überlassenen Unterlagen, Datenträger und Kopien innerhalb von 14 Tagen zurückzugeben bzw. zu löschen und dies schriftlich zu bestätigen.
§ 8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Nürnberg.
§ 9 Schlussbestimmungen
- a) Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
- b) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
- c) Diese Vereinbarung tritt mit der Übermittlung der ersten Konstruktionsdateien in Kraft.
Ort, Datum: &, 14.10.2026
Nürnberg, 14.10.2026